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Katrin Menke

Familienpolitik


kurz:erklärt

Einfache Sprache

Familienpolitik bezeichnet ein Politikfeld im Wohlfahrtsstaat, dessen Ziel es ist, das Zusammenleben in Familien im Lebensverlauf mit Hilfe von Zeit, Geld und Infrastruktur zu unterstützen (vgl. BMFSFJ, 2006; Bertram & Burjard, 2012). Familienpolitische Themen sind gegenwärtig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Ausbau von Kinderbetreuung, pflegeunterstützende Maßnahmen sowie Fragen der Geschlechtergerechtigkeit. Durch diese Aufgabenfelder entstehen zahlreiche politikfeldübergreifende Schnittstellen von Familienpolitik etwa mit der Arbeitsmarkt-, Bildungs- oder Gleichstellungspolitik. [1]

Die Definition von Familie als heteronormatives Konstrukt und deren Kennzeichen sind umstritten und werden häufig in Relation zu historischen Familienbildern gesetzt (vgl. Steinbach, 2017, S. 4). Das bürgerliche Familienideal, welches im 19. Jahrhundert entstand, unterstellt eine heterosexuelle Ehegemeinschaft von Mann und Frau, die mit ihren biologischen Kindern in einem Haushalt leben, in dem der Mann für das öffentliche Erwerbs- und Staatsleben zuständig ist und die Frau für Kind(er) und Haushalt in der Privatsphäre sorgt (vgl. Müller, 2003, S. 35–40). Dieses Familienbild fand mit Gründung der Bundesrepublik auch Eingang in die Familienpolitik (vgl. Gerlach, 2017, S. 16). Als staatlich förderungswürdig galt das so genannte männliche Familienernährermodell (breadwinner-housewife-Modell). Dennoch galt bereits in den 1950er und 1960er Jahren, dass zahlreiche Familien der Unterschicht auf zwei Einkommen angewiesen waren oder Frauen als Alleinerziehende eigenständig ein Einkommen für ihre Familien erwirtschaften mussten (vgl. Kolbe, 2002, S. 149). Im Widerspruch zur damaligen Familienpolitik und den traditionellen Geschlechterleitbildern Westdeutschlands stand zudem die staatliche Anwerbepolitik ausländischer Gastarbeiter*innen, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt in Vollzeitbeschäftigung vermittelt wurden, darunter auch Frauen mit Kindern (vgl. Weckwert, 2008). Im Kontrast zum „ehezentrierten Familialismus“ (Lessenich, 2008, S. 159) des westdeutschen Wohlfahrtsregimes förderte und forderte die Politik der Deutschen Demokratischen Republik seit deren Gründung 1949 Müttererwerbstätigkeit und entlastete Familien von Sorgetätigkeiten durch den Ausbau von Kinderbetreuungsstrukturen (vgl. Nickel, 1998). [2]

In den 1980er Jahren verlor das männliche Familienernährermodell seinen politischen Absolutheitscharakter auch in Westdeutschland (vgl. Bleses & Rose, 1998, S. 585). Angesichts der gestiegenen Teilzeiterwerbstätigkeit von Frauen und Müttern ohne Migrationshintergrund aus der Mittelschicht hatte sich eine modernisierte Form des Ernährermodells mit weiblichem Zuverdienst etabliert. Vor diesem Hintergrund wurden 1979 ein bezahlter Mutterschaftsurlaub von sechs Monaten nach der Geburt für erwerbstätige Mütter sowie 1986 der Erziehungsurlaub, später die Erziehungszeit, eingeführt. Obgleich auch Väter Anspruchsberechtigte des Erziehungsurlaubes waren, stand in den politischen Debatten der 1980er Jahre ‚das Wohl des Kindes‘ durch mütterliche Erziehung und Betreuung im Vordergrund (vgl. Kolbe, 2002, S. 165). Männer kamen in ihrer Rolle als Väter kaum vor. Trotz der geschlechtsneutralen Formulierung von Gesetzestexten in den achtziger Jahren orientierte sich die geringe Höhe des Erziehungsgeldes an einem Zuverdienst der Mutter und nicht am Familieneinkommen des Vaters (vgl. Kolbe, 2002, S. 183). Mit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung, ab 1987 zunächst für ein Jahr und ab 1992 für drei Jahre, kam es zu ersten expliziten Anerkennungsformen fürsorgerischer Tätigkeiten. Sie ergänzten die lediglich implizit angelegte Anerkennung von Sorgearbeit durch das Ehegattensplitting oder die kostenlose Mitversicherung von Angehörigen in der Sozialversicherung (Gerlach, 2017, S. 17). [3]

In den 1990er Jahren war die Familienpolitik aufgrund der Wiedervereinigung Deutschlands durch die Zusammenführung der beiden unterschiedlichen Leitbilder in der Familien- und Gleichstellungspolitik der BRD und DDR geprägt. Während in den neuen Bundesländern eine Übernahme des westdeutschen Wohlfahrtsmodells angeordnet wurde und ostdeutsche Frauen ihren Gleichstellungsvorsprung gegenüber westdeutschen Frauen im Hinblick auf Arbeitsmarktpartizipation weitgehend einbüßten (vgl. Nickel, 1998, S. 31), kam es in der Familienpolitik zu wichtigen Impulsen in Anlehnung an die DDR. Forderungen nach einer besseren außerhäuslichen Kinderbetreuungsinfrastruktur kamen auf (vgl. Gerlach, 2017, S. 17). 1996 wurde schließlich ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder von drei bis sechs Jahren formuliert. [4]

Aus Perspektive der Geschlechterforschung ist insbesondere der paradigmatische Wandel der Familienpolitik seit der Jahrtausendwende von Bedeutung (vgl. Gerlach, 2017; Auth, Buchholz & Janczyk, 2010). Bis Anfang der 2000er Jahre war Familienpolitik von einer sozialpolitischen Umverteilungsnorm zugunsten einkommensschwacher Familien geprägt. Ziel war es, durch finanzielle Zuwendungen das Armutsrisiko von Familien zu reduzieren und allen Kindern auf diese Weise ähnliche Startbedingungen für das Leben zu ermöglichen. Im Sinne eines Familienlastenausgleichs wurden Familien finanzielle Kompensationen ihrer kinderinduzierten Kosten entsprechend des finanziellen Status des Haushaltes gewährt (vgl. Althammer, 2009, S. 161; Gerlach, 2017). Adressat von Familienpolitik war der Haushalt in Gänze, nicht seine einzelnen Individuen. Anfang der 2000er Jahre wurde zunehmend ein volkswirtschaftlicher Begründungszusammenhang für Familienpolitik etabliert und Elternschaft mit Erwerbstätigkeit verknüpft (vgl. Menke, 2016). Es zeichneten sich Verschränkungen mit feministischen Forderungen nach einer aktiven Gleichstellungspolitik ab, etwa nach einer stärkeren Unterstützung erwerbstätiger Frauen durch den Ausbau einer Infrastruktur für Kinderbetreuungsangebote oder der Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit. Die Gleichstellung der Geschlechter bedeutete in der Folge jedoch weitgehend die Aktivierung von Frauen und deren Verpflichtung auf Erwerbstätigkeit hin, indem staatlich geförderte berufliche Auszeiten im Rahmen der 2007 eingeführten Elternzeit gekürzt und Frauen mit Kindern über drei Jahren nach einer Ehescheidung oder im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II (ALG II) des*r Partners*in auf eine eigenständige Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit verwiesen wurden. Männer erfuhren demgegenüber keine derartige Aktivierung zur stärkeren Übernahme von Sorgearbeiten (vgl. Veil, 2010; Klenner, 2007). Neue familienpolitische Ziele wie die Erhöhung von Geburtenrate und Frauenerwerbsbeteiligung sowie der Ausbau frühkindlicher Bildungsangebote fanden nicht primär aus geschlechtergerechten Ambitionen, sondern entlang arbeitsmarktpolitischer Argumente ihre Legitimität (vgl. Leitner, 2008). Frauen gelten nunmehr als volkswirtschaftlich attraktive Bevölkerungsgruppe, die als Erwerbstätige für den Arbeitsmarkt aktiviert werden sollen (Lessenich, 2008, S. 97). Familienpolitik steht insofern beispielhaft für die Transformationen des deutschen Wohlfahrtsstaates unter der Prämisse von welfare zu workfare (vgl. Lessenich, 2008, S. 97). Umverteilungspolitische Aspekte zwischen einkommensstarken und -schwachen Familien verlieren an Bedeutung, während sich neu geschaffene soziale Rechtsansprüche wie das Elterngeld am Erfolg des einzelnen Elternteils auf dem Arbeitsmarkt und somit an Leistungsgerechtigkeit orientieren. [5]

Trotz einer familienpolitischen Ausrichtung am Adult-Worker-Modell mit der Prämisse einer individuellen Existenzsicherung durch Erwerbstätigkeit bleibt Familienpolitik angesichts konservativer policy-Instrumente (z. B. dem Ehegattensplitting) und widersprüchlicher Gerechtigkeitsnormen inkonsistent und inkohärent (vgl. Klammer & Motz, 2012; Leitner, 2017). Nicht wenige Autor*innen fragen vor diesem Hintergrund, ob vom Paradigmenwechsel alle Frauen und Männern gleichermaßen profitieren (vgl. Menke & Klammer 2017; Auth et al. 2010). Soziale Rechte und Wahlmöglichkeiten im Kontext von Erwerbs- und Sorgearbeit haben sich zugunsten gut qualifizierter, einkommensstarker Elternteile verschoben. Eltern ohne eine solche Positionierung auf dem Arbeitsmarkt – prekär Beschäftigte, Geringqualifizierte, Arbeitslose, Personen ohne Aufenthaltsstatus bzw. Arbeitserlaubnis, gesundheitlich Eingeschränkte – sind kaum Adressat*innen gegenwärtiger Familienpolitik. [6]

Die alltägliche familiale Praxis ist schon immer sehr viel heterogener als es politische Leitbilder und geschlechtsspezifische gesellschaftliche Stereotype vermuten lassen. Als Novum unter den Familienformen können gleichgeschlechtliche Eltern (sog. Regenbogenfamilien) sowie Familien mit Kindern gelten, die mithilfe reproduktionsmedizinischer Maßnahmen oder durch Insemination entstanden sind (vgl. Steinbach, 2017, S. 5). Zu letzteren zählen auch Alleinstehende, die ihren Kinderwunsch im Rahmen „multipler Elternschaft“ (vgl. Wapler, 2015, S. 116) in unterschiedlichen Konstellationen von leiblichen und Stiefeltern verwirklichen sowie sogenannte Queer-Families, in denen beispielsweise lesbische Mütter oder schwule Väter Kinder gemeinsam erziehen (vgl. Funcke & Thorn, 2015, S. 13). Diese Familienformen konnten aufgrund von Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin sowie der Abschaffung diskriminierender Gesetze entstehen bzw. davon profitieren. Gleichgeschlechtlichen Paaren, für die seit 2001 die Möglichkeit existierte, eine sogenannte ‚Eingetragene Lebenspartnerschaft‘ einzugehen, werden seit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017 die gleichen Rechte wie gegengeschlechtlichen Paaren bei einer Eheschließung zugestanden. Die neue Gesetzeslage umfasst insbesondere auch das umstrittene gemeinsame Adoptionsrecht eines nichtleiblichen Kindes. Seit 2005 waren lediglich eine sogenannte Stiefkindadoption leiblicher Kinder de*r Partner*innen erlaubt (vgl. Wapler, 2015, S. 116) bzw. seit 2014 eine Sukzessivadoption, d. h. die Annahme eines bereits vom Lebenspartner adoptierten Kindes. [7]

 

Literatur:

Althammer, Jörg (2009). Zum Paradigmenwechsel in der Familienpolitik. In Andrea Gawrich (Hrsg.), Sozialer Staat - soziale Gesellschaft? Stand und Perspektiven deutscher und europäischer Wohlfahrtsstaatlichkeit (S. 157–168). Opladen: Budrich.


Auth, Diana; Buchholz, Eva & Janczyk, Stefanie (Hrsg.) (2010). Selektive Emanzipation. Analysen zur Gleichstellungs- und Familienpolitik (Politik und Geschlecht, Bd. 21). Opladen: Budrich.


Bertram, Hans & Bujard, Martin (Hrsg.) (2012). Zeit, Geld, Infrastruktur - zur Zukunft der Familienpolitik (Soziale Welt: Sonderband, Bd. 19). Baden-Baden: Nomos.


Bleses, Peter & Rose, Edgar (1998). Der Umbau hat längst begonnen. Deutungswandel in der Arbeitsmarkt- und Familienpolitik. Zeitschrift für Sozialreform, 44 (8), S. 570–592. Verfügbar unter http://www.z-sozialreform.de/ccm/cms-service/stream/asset/44_08_02%20Bleses_Rose.pdf?asset_id=734027


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMFSFJ] (2006). 7. Familienbericht. Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hrsg.), Berlin. Zugriff am 16.05.2018. Verfügbar unter https://www.bmfsfj.de/blob/76276/40b5b103e693dacd4c014648d906aa99/7--familienbericht-data.pdf


Funcke, Dorett & Thorn, Petra (2010). Statt einer Einleitung. Familie und Verwandtschaft zwischen Normativität und Flexiblität. In Dorett Funcke & Petra Thorn (Hrsg.), Die gleichgeschlechtliche Familie mit Kindern. Interdisziplinäre Beiträge zu einer neuen Lebensform (Gender Studies, S. 11–33). Bielefeld: transcript Verlag.


Gerlach, Irene (2017). Familienpolitik in der Bundesrepublik: Kleine Politikfeldgeschichte. Aus Politik und Zeitgeschichte, 67 (30-31), S. 16–21. Verfügbar unter http://www.bpb.de/apuz/252653/familienpolitik-in-der-bundesrepublik-kleine-politikfeldgeschichte


Klammer, Ute & Motz, Markus (2011). Neue Wege - Gleiche Chancen. Expertisen zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.


Klenner, Christina (2007). Gleichstellungspolitik vor alten und neuen Herausforderungen. Welchen Beitrag leistet die Familienpolitik? WSI-Mitteilungen (10), S. 523–530. Verfügbar unter https://www.boeckler.de/wsimit_2007_10_klenner.pdf


Kolbe, Wiebke (2002). Elternschaft im Wohlfahrtsstaat. Schweden und die Bundesrepublik im Vergleich 1945-2000 (Reihe „Geschichte und Geschlechter“, Bd. 38). Frankfurt/Main: Campus-Verlag.


Leitner, Sigrid (2008). Ökonomische Funktionalität der Familienpolitik oder familienpolitische Funktionalisierung der Ökonomie? In Adalbert Evers & Rolf G. Heinze (Hrsg.), Sozialpolitik. Ökonomisierung und Entgrenzung (Sozialpolitik und Sozialstaat, S. 67–82). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.


Leitner, Sigrid (2017). Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit im Sozialstaat. Umverteilungsnormen im Wandel. In Brigitte Aulenbacher, Maria Dammayr, Klaus Dörre, Wolfgang Menz, Birgit Riegraf & Harald Wolf (Hrsg.), Leistung und Gerechtigkeit. Das umstrittene Versprechen des Kapitalismus (Arbeitsgesellschaft im Wandel, S. 100–117). Weinheim: Beltz Juventa.


Lessenich, Stephan (2008). Die Neuerfindung des Sozialen. Der Sozialstaat im flexiblen Kapitalismus (X-Texte zu Kultur und Gesellschaft). Bielefeld: transcript Verlag.


Menke, Katrin (2016). Eltern als „Wirtschaftssubjekte“? Die selektiven Folgen einer ökonomisierten Familienpolitik auf die Wahlfreiheit von Müttern und Vätern. Gender – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft (Sonderheft 4), S. 42–58.


Menke, Katrin & Klammer, Ute (2017). Mehr Geschlechtergerechtigkeit – weniger soziale Gerechtigkeit? Familienpolitische Reformprozesse in Deutschland aus intersektionaler Perspektive. Sozialer Fortschritt, 66 (3-4), S. 213–228. doi: 10.3790/sfo.66.3-4.213.


Müller, Marion (2003). Geschlecht und Ethnie. Historischer Bedeutungswandel, interaktive Konstruktion und Interferenzen (Studien zur Sozialwissenschaft). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.


Nickel, Hildegard Maria (2016). Women and Women’s Policies in East and West Germany, 1945–1990. In Eva Kolinsky (Hrsg.), Social transformation and the family in post -communist germany (pp. 23–36). Basingstoke: Palgrave Macmillan.


Steinbach, Anja (2017). Mutter, Vater, Kind: Was heisst Familie heute? Essay. Aus Politik und Zeitgeschichte, 67 (30-31), S. 4–8. Verfügbar unter http://www.bpb.de/apuz/252649/mutter-vater-kind-was-heisst-familie-heute


Veil, Mechthild (2010). Familienpolitik ohne Gleichstellungspolitik? Zu einigen Paradoxien aktueller familienpolitischer Interventionen in Deutschland. Feministische Studien, 11 (2), S. 214–228. doi: 10.1515/fs-2010-0205.


Wapler, Friederike (2010). Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen. In Dorett Funcke & Petra Thorn (Hrsg.), Die gleichgeschlechtliche Familie mit Kindern. Interdisziplinäre Beiträge zu einer neuen Lebensform (Gender Studies, S. 115–160). Bielefeld: transcript Verlag.


Weckwert, Anja (2008). Gleichheit und Migration im Wohlfahrtsstaat. In Heike Brabandt, Bettina Roß & Susanne Zwingel (Hrsg.), Mehrheit am Rand? Geschlechterverhältnisse, globale Ungleichheit und transnationale Handlungsansätze (Politik und Geschlecht, Bd. 19, S. 145–164). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.


Zitationsvorschlag:

Menke, Katrin (2018). Familienpolitik. In Gender Glossar / Gender Glossary (7 Absätze). Verfügbar unter http://gender-glossar.de


Persistente URN:

urn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-233606 (Langzeitarchiv-PDF auf Qucosa-Server)

 

Dr. phil Katrin Menke

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