top of page

Feministische Staatstheorie

  • Gundula Ludwig
  • 11. Jan. 2017
  • 12 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Nov.


Einfache Sprache

Die feministische Staatstheorie ist ein Bereich der Politikwissenschaft und der politischen Philosophie. Sie untersucht, wie der Staat mit Geschlecht zusammenhängt und es beeinflusst. Ihr Ziel ist es, traditionelle politische Konzepte zu hinterfragen und zu erweitern. Dabei zeigt sie, dass viele Annahmen über den Staat auf bestimmten Vorstellungen von Geschlecht basieren. Außerdem bringt sie neue Ideen in die Forschung ein, die bisher nicht beachtet wurden.

Die feministische Staatstheorie beschäftigt sich vor allem mit dem modernen westlichen Staat. Dieser wurde ab dem 18. Jahrhundert von Männern dominiert. Nur sie hatten politische Rechte, Frauen galten als ungeeignet für Politik. Sie durften lange nicht wählen oder sich politisch organisieren. Auch die Idee des Nationalstaats war stark von männlichen Vorstellungen geprägt. Diese Denkweise zeigt sich bis heute im Sozialstaat. Er ist auf Männer mit Vollzeitjobs ausgerichtet, deshalb sind Frauen oft schlechter abgesichert.

In der feministischen Staatstheorie gibt es drei Hauptansätze:

  1. Feministisch-marxistische Ansätze sehen den Staat als Werkzeug der Herrschaft und Macht. Er sorgt dafür, dass Ungleichheit bestehen bleibt. Auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Denn er trennt Öffentlichkeit und Privatleben. Das festigt die Unterdrückung von Frauen und macht die Familie zum Ort der Unterdrückung.

  2. Feministisch-gesellschaftstheoretische Ansätze betrachten die Zivilgesellschaft, also die Menschen in einem Land, als Teil des Staates. Der Staat spiegelt deshalb nur die Machtverhältnisse in der Gesellschaft. Er kann auch die Interessen von Frauen vertreten.

  3. Feministisch-poststrukturalistische Ansätze befassen sich damit, wie der Staat durch Regeln und Normen das Geschlecht und die Sexualität beeinflusst.

Feministische Theorien hinterfragen zentrale Begriffe wie Gesellschaftsvertrag, Staatsbürgerschaft, Recht und Gewalt.

  • Gesellschaftsvertrag: Er gilt in der politischen Geschichte als Grundlage des westlichen Staates. Menschen geben dem Staat Macht, um Sicherheit und Ordnung zu erhalten. Feministische Kritik zeigt, dass dieser Vertrag vor allem für wohlhabende weiße Männer Vorteile hatte. Frauen, Bedürfnisse, Emotionen und Abhängigkeiten wurden ins Private verdrängt.

  • Staatsbürgerschaft: Aus feministischer Perspektive setzt sich Staatsbürgerschaft aus Rechten und Möglichkeiten zur politischen, wirtschaftlichen und sozialen Teilhabe zusammen. Diese Möglichkeiten und Rechte haben vor allem Männer. Der „Staatsbürger“ bezieht sich auf das Leben und die Perspektive von Männern. Staatsbürgerschaft ist meist daran gebunden, entweder Mann oder Frau zu sein. Das kritisiert die Queer-feministische Perspektive. Die Rechte von Staatsbürgern orientieren sich oft an festgelegten Vorstellungen von Familie und Beziehungen. Dabei sind nur Beziehungen zwischen Männern und Frauen vorgesehen. Insgesamt zeigt die feministische Perspektive, dass Staat und Staatsbürgerschaft nicht neutral sind, sondern von Geschlechtervorstellungen geprägt werden.

  • Feministische Forschungen zeigen, dass das Rechtssystem nicht neutral oder objektiv ist. Männer sind die Grundlage für das Rechtssystem. In der Verfassung ist festgelegt, dass die Geschlechter gleichberechtigt sind. Trotzdem kann das Recht Ungleichheit erhalten und verstärken. Weil es auf Männer ausgelegt ist.

  • Auch die staatliche Definition von Gewalt ist von diesen Normen geprägt. Ein Beispiel: In Deutschland galt Vergewaltigung in der Ehe lange nicht als Gewalt. Erst 1997 wurde das Gesetz geändert. Ein aktuelles Beispiel ist der Umgang mit intergeschlechtlichen Kindern. Medizinische Eingriffe zur Geschlechtsanpassung gelten nicht als Körperverletzung, weil der Staat an der Vorstellung von zwei klar getrennten Geschlechtern festhält.

Insgesamt sind staatliche Institutionen, Verwaltung und Bürokratie von männlichen Sicht- und Lebensweisen geprägt.

Feministische Staatstheorien zeigen: Es gibt sowohl Fortschritt als auch Stillstand bei der Gleichstellung der Geschlechter. In Westeuropa wurden in den letzten Jahrzehnten einige Ungleichheiten abgebaut, oft durch feministische Bewegungen. Trotzdem sind staatliche Strukturen weiterhin von männlicher Macht und traditionellen Rollenbildern geprägt. Gleichzeitig werden alte Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität wieder stärker. Um diese Entwicklungen besser zu verstehen, ist neue Forschung nötig. Besonders wichtig ist es, verschiedene Formen von Benachteiligung zusammen zu betrachten. Zum Beispiel durch Geschlecht, soziale Herkunft oder Hautfarbe. Außerdem sollte der Einfluss kolonialer Geschichte auf heutige Machtverhältnisse dabei untersucht werden.

Feministische Staatstheorie ist eine Subdisziplin der Politikwissenschaft und politischen Philosophie, die den Staat in seinen vergeschlechtlichten und vergeschlechtlichenden Dimensionen analysiert. Das Ziel feministischer Staatstheoretiker_innen ist ein doppeltes: Konzepte des Kanons der Politikwissenschaft zu erweitern, indem deren Vergeschlechtlichung sichtbar gemacht wird, und neue Konzepte in die Staatstheorie einzuführen, die im Kanon als naturgegeben vorausgesetzt werden und deshalb nicht als Teil dessen gelten (vgl. Ludwig, Sauer & Wöhl, 2009). [1]

Gegenstand der deutschsprachigen feministischen Staatstheorie ist vor allem der moderne, westliche Staat. Dieser bildete sich ab Ende des 18. Jahrhunderts als genuin androzentrischer heraus: Denn nicht nur waren bis ins 21. Jahrhundert nur Männer, lange Zeit nur besitzende weiße Männer, Bürger, während Frauen Tugenden wie Rationalität und Souveränität, die als Voraussetzung politischen Handelns galten, abgesprochen und die Mitgliedschaft in Parteien und Interessensvertretungen verweigert wurden. Ebenso wiesen die dem Nationalstaat zugrunde liegende „Souveränitätsidee und der Geist ‚nationaler Identität‘“ die gleichen Merkmale auf wie die maskuline Figur des „absolut autonomen, mit sich identischen Subjekts“ (Rumpf, 1995, S. 227). Diese maskulinistischen Logiken prägten auch den Wohlfahrtsstaat, der sich Ende des 19. Jahrhunderts herausbildete. Wohlfahrtsstaatliche Versicherungen orientieren sich bis heute an der männlichen Figur des vollzeitbeschäftigten Lohnarbeiters, weshalb Frauen weitaus prekärer abgesichert sind (Pfau-Effinger, 2000). [2]

Drei Stränge der Theoretisierung von Staat und Geschlecht lassen sich unterscheiden (Ludwig, 2015): Feministisch-marxistische Ansätze schließen an Karl Marx (1818–1883) und Friedrich Engels (1820–1895) an, die den Staat als Herrschaftsinstitution zur Sicherung gesellschaftlicher Ausbeutungs- und Ungleichheitsverhältnisse begreifen. Analog zum Staat als „ideeller Gesamtkapitalist“ (Engels, 1969, S. 222) wird dieser als patriarchale Herrschaftsinstitution gesehen, die mittels Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit und mittels des Konstrukts ‚Familie‘ Geschlechterunterdrückung ermöglicht (McIntosh, 1978; Werlhof, 1985). Feministisch-gesellschaftstheoretische Ansätze gehen im Anschluss an Antonio Gramscis (1891–1937) Hegemonietheorie von einem erweiterten Staatsbegriff aus, demzufolge auch die Zivilgesellschaft Teil des Staates ist. Der Staat im engeren Sinne ist „nur so frauenfreundlich oder genau so maskulinistisch […] wie die Zivilgesellschaft und umgekehrt“ (Sauer, 2001, S. 166). Mit Rekurs auf Nicos Poulantzas (1936–1979) wird der Staat als materielle Verdichtung auch von Geschlechterverhältnissen theoretisiert (Eisenstein, 1984; Sauer, 2001; Sauer & Wöhl, 2008), der „kein monolithischer androzentrischer Block“ ist, sondern „aus diversen ‚Apparaten‘ besteht, in denen auch Interessen von Frauen repräsentiert sein können“ (Sauer, 2001, S. 158–159). Feministisch-poststrukturalistische Ansätze wurden v. a. von Michel Foucaults (1926–1984) Gouvernementalitätsvorlesungen (Foucault, 2004a; 2004b) und Judith Butlers Arbeiten zu (Hetero-)Sexualität geprägt (Butler, 1991; 1995). Die Vergeschlechtlichung des Staates wird als Effekt von Diskursen und Praxen und die binäre heteronormative Vergeschlechtlichung der Subjekte als Effekt staatlicher Macht konzipiert (Brown, 1992; Ludwig, 2011; Pringle & Watson, 1992). [3]

Zentrale Begriffe, die aus einer feministischen Perspektive rekonzeptualisiert wurden, sind Gesellschaftsvertrag, Staatsbürgerschaft, Recht und Gewalt. In der politischen Ideengeschichte wird die Gründung des westlichen Staates auf den Gesellschaftsvertrag zurückgeführt. Demzufolge beruht der moderne westliche Staat auf einer vernunftgeleiteten Übereinkunft, in dem Individuen ihre Souveränität dem Staat übertragen, wobei deren Unterwerfung unter den Staat mit dem Versprechen von Sicherheit und Ordnung legitimiert wird. Dieser Gesellschaftsvertrag wurde als ein Geschlechtervertrag besitzender weißer Männer ausgewiesen, der Frauen ebenso wie Bedürfnisse, Abhängigkeiten und Emotionen in die als unpolitisch definierte Privatheit verbannte (Pateman, 1988; Wilde, 1997). [4]

Staatsbürgerschaft wird aus einer feministischen Perspektive als Konglomerat von Rechten und Praxen ökonomischer, politischer und sozialer Teilhabe konzipiert. Nicht nur ist die Figur des Staatsbürgers androzentrisch, ebenso sind die substantiellen Möglichkeiten, staatsbürgerschaftliche Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen, entlang von Geschlecht ungleich verteilt (Appelt, 1999; Wilde, 2001). Aus einer queer-feministischen Perspektive kann zudem die Grundlage staatsbürgerlicher Intelligibilität als heteronormativ kritisiert werden, da eine binäre ‚Geschlechtsidentität‘ Voraussetzung für Staatsbürgerschaft ist und zudem Staatsbürgerschaftsrechte auf heteronormativen Vorstellungen von Intimität, Sexualität, Privatheit, Familien- und Beziehungsformen aufbauen (Klapeer, 2014). [5]

Feministische Arbeiten, die sich mit dem Rechtssystem befassen, widerlegten die Annahme der ‚klassischen‘ Staatstheorie, dass dieses objektiv, neutral und universal sei. Diese Attribute wurden als Ausdruck maskuliner und heteronormativer Machtverhältnisse entlarvt, die ungleiche Geschlechter- und Sexualitätsverhältnisse legitimieren (Baer & Berghahn, 1996; Holzleithner, 2002; MacKinnon, 1983; Mesquita, 2012). Trotz des verfassungsrechtlich festgeschriebenen Gleichheitssatzes kann das Recht durchaus Geschlechterungleichheit tolerieren und hervorbringen, da dem Rechtssystem ebenso wie der Figur des Rechtssubjekts maskulinistische und heteronormative Normen zugrunde liegen. [6]

Auch die staatliche Definition von Gewalt beruht auf androzentrischen und heteronormativen Geschlechter- und Sexualitätskonstruktionen. So stellte in Deutschland eine Vergewaltigung in der Ehe bis zur von Frauenbewegungen erkämpften Eherechtsänderung 1997 für den Staat keine Gewalt dar (Sauer, 2008). Ein gegenwärtiges Beispiel dafür ist, dass geschlechtszuweisende und -vereindeutigende Maßnahmen bei intersexuellen respektive intergeschlechtlichen Kindern dem Staat nicht als Gewalt und Körperverletzung gelten, da von der Vorstellung einer essentiellen Zweigeschlechtlichkeit ausgegangen wird (Paloni, 2012). [7]

Ein wichtiger Begriff, mit dem Feminist_innen Staatstheorie ergänzten, ist jener des Maskulinismus. Damit verdeutlichte Eva Kreisky, dass staatliche Institutionen, Verwaltung und Bürokratie Sedimentierungen maskuliner Lebensweisen sind. Mit dem Konzept des Männerbunds analysierte sie die Vergeschlechtlichung staatlicher Beziehungs- und Kommunikationsstrukturen und zeigte, dass für staatliches Handeln auch Emotionen und soziale Bindungen, die in der ‚klassischen‘ Staatstheorie keine Beachtung finden, bedeutungsvoll sind (Kreisky, 1994; Kreisky, 1997). Ebenso wurde der Begriff der Privatheit von feministischen Staatstheoretiker_innen in seiner staatskonstituierenden Bedeutung kenntlich gemacht. Beispielsweise beruht der (Wohlfahrts-)Staat auf privat erbrachter Reproduktions- und Sorgearbeit (Kulawik, 1996), die bis heute hauptsächlich von Frauen übernommen wird. Auch Körper, Sexualität, Reproduktions- und Verwandtschaftspolitiken gelten feministischer Staatstheorie nicht als naturgegeben, sondern als durch staatliche Bevölkerungspolitiken auf nationaler und globaler Ebene hervorgebracht (Kontos, 1996; Schultz, 2006), die zugleich wiederum eine je historisch spezifische Form von Nationalstaatlichkeit stützen (Ludwig, 2014). [8]

Ob der Staat Adressat für emanzipatorische Veränderungen sein kann, wurde stets kontrovers diskutiert. Während aus marxistisch-feministischer Perspektive dies als „Komplizenschaft“ (Werlhof, 1990, S. 114) verworfen wird, wird in gesellschaftstheoretisch- und poststrukturalistisch-feministischen Ansätzen Politik im und mit dem Staat als ein möglicher Ansatzpunkt politischer Kämpfe gesehen (Sauer, 2009). Allerdings kann die Integration (queer)-feministischer Forderungen auch – wie beispielsweise Analysen von Gender Mainstreaming (Wöhl, 2007) ebenso wie des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Raab, 2011) zeigen – hierarchische Geschlechter- und Sexualitätsverhältnisse verfestigen. Daher muss in queer-feministischen Politiken darauf geachtet werden, wer aus der staatlichen Anerkennung (bewegungs-)politischer Forderungen Nutzen zieht und wie dadurch alte Macht- und Herrschaftsverhältnisse in neuer Weise fortgeschrieben werden. [9]

Aktuelle feministische staatstheoretische Zeitdiagnosen verweisen v. a. auf eine Gleichzeitigkeit von Veränderung und Tradierung von Geschlechter- und Sexualitätsverhältnissen. Denn obgleich in westeuropäischen Staaten in den letzten Jahrzehnten explizite sexuelle und geschlechtliche Ungleichheiten nicht zuletzt durch queer-feministische Kämpfe abgebaut wurden, blieb der Staat ein heteronormatives und androzentrisches Herrschaftsgebilde (s. a. Löffler, 2012). Austeritätspolitiken, die neoliberale Autoritarisierung von Staatlichkeit und die zunehmende Bedeutung rechter Politiken führen zudem zum Wiedererstarken von reaktionären Geschlechter- und Sexualitätspolitiken. Für präzise Gegenwartsdiagnosen sind auch theoretische Weiterentwicklungen der feministischen Staatstheorie erforderlich: So braucht es einerseits eine stärkere Berücksichtigung intersektionaler Perspektiven, da nur durch die Verbindung von Geschlechter-, Klassen-, Migrations-, Sexualitäts-, ‚ability‘- und ‚race‘-Regimes der Staat umfassend als Macht- und Herrschaftsformation konzeptualisiert werden kann (u. a. Çitak, 2008; Erel, 2004; Roß, 2004; Sauer, 2012). Andererseits gilt es zukünftig, auch postkoloniale Ansätze stärker in die feministische Staatstheorie einzubeziehen (vgl. dazu Dhawan; 2015; Rai & Lievesley, 1996), um das Verhältnis von (National-)Staatlichkeit, Geschlecht und Heteronormativität im Kontext (neo-)kolonialer Machtverhältnisse präzise fassen und kritisieren zu können. [10]

Literatur:

Appelt, Erna (1999). Geschlecht – Staatsbürgerschaft – Nation. Politische Konstruktionen des Geschlechterverhältnisses in Europa (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 10). Frankfurt am Main: Campus.


Baer, Susanne & Berghahn, Sabine (1996). Auf dem Weg zu einer feministischen Rechtskultur? Deutsche und US-amerikanische Ansätze. In Teresa Kulawik & Birgit Sauer (Hrsg.), Der halbierte Staat. Grundlagen feministischer Politikwissenschaft (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 5, S. 233–280). Frankfurt am Main: Campus.


Brown, Wendy (1992). Finding the Man in the State. Feminist Studies, 18 (1), S. 7–34.


Butler, Judith (2014). Das Unbehagen der Geschlechter (Gender studies - Vom Unterschied der Geschlechter, 1722 = N.F., Bd. 722, 17. Aufl., dt. Erstausg). Frankfurt am Main: Suhrkamp.


Butler, Judith P. (1995). Körper von Gewicht. Die diskursiven Grenzen des Geschlechts. Berlin: Berlin Verlag.


Çitak, Tamar (2008). Das Österreichische Gewaltschutzgesetz und die Einrichtung der Interventionsstelle Ein multi-institutionelles Interventionssystem gegen Gewalt in der Familie. In Birgit Sauer & Sabine Strasser (Hrsg.), Zwangsfreiheiten. Multikulturalität und Feminismus (Journal für Entwicklungspolitik Ergänzungsband, Bd. 19, S. 148–156). Wien: Promedia.


Dhawan, Nikita (2015). Homonationalismus und Staatsphobie: Queering Dekolonisierungspolitiken, Queer-Politiken dekolonisieren. Femina Politica - Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft (1), S. 38–51.


Eisenstein, Zillah R. (1984). The Patriarchal Relations of the Reagan State. Signs: Journal of Women in Culture and Society, 10 (2), S. 329–337.


Engels, Friedrich (1969). Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft. In Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hrsg.), Karl Marx-Friedrich Engels-Werke MEW (Bd. 19, S. 189–228). Berlin: Dietz.


Erel, Umut (2004). Geschlecht, Migration, Bürgerschaft. In Bettina Roß (Hrsg.), Migration, Geschlecht und Staatsbürgerschaft. Perspektiven für eine anti-rassistische und feministische Politik und Politikwissenschaft (Politik und Geschlecht, Bd. 16, S. 179–188). Wiesbaden: VS.


Foucault, Michel (2004a). Sicherheit, Territorium, Bevölkerung. Vorlesungen am Collège de France 1977/1978 (Geschichte der Gouvernementalität, Bd. 1). Frankfurt am Main: Suhrkamp.


Foucault, Michel (2004b). Die Geburt der Biopolitik. Vorlesungen am Collège de France 1978–1979 (Geschichte der Gouvernementalität, Bd. 2). Frankfurt am Main: Suhrkamp.


Holzleithner, Elisabeth (2002). Recht, Macht, Geschlecht. Legal Gender Studies. Eine Einführung. Wien: WUV Universitätsverlag.


Klapeer, Christine M. (2014). Perverse Bürgerinnen. Staatsbürgerschaft und lesbische Existenz (Queer Studies, Band 4). Bielefeld: transcript.


Kontos, Silvia (1996). Körperpolitik – eine feministische Perspektive. In Teresa Kulawik & Birgit Sauer (Hrsg.), Der halbierte Staat. Grundlagen feministischer Politikwissenschaft (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 5, S. 137–157). Frankfurt am Main: Campus.


Kreisky, Eva (1994). Das ewig Männerbündische? Zur Standardform von Staat und Politik. In Claus Leggewie (Hrsg.), Wozu Politikwissenschaft? Über das Neue in der Politik (S. 191–208). Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.


Kreisky, Eva (1997). Diskreter Maskulinismus. Über geschlechtsneutralen Schein politischer Idole, politischer Ideale und politischer Institutionen. In Eva Kreisky & Birgit Sauer (Hrsg.), Das geheime Glossar der Politikwissenschaft. Geschlechtskritische Inspektion der Kategorien einer Disziplin (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 8, S. 161–213). Frankfurt am Main: Campus.


Kulawik, Teresa (1996). Modern bis maternalistisch: Theorien des Wohlfahrtsstaates. In Teresa Kulawik & Birgit Sauer (Hrsg.), Der halbierte Staat. Grundlagen feministischer Politikwissenschaft (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 5, S. 47–81). Frankfurt am Main: Campus.


Löffler, Marion (2012). Geschlechterpolitische Strategien. Transformationen von Staatlichkeit als politisch gestaltbarer Prozess (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 50). Frankfurt am Main: Campus.


Ludwig, Gundula (2011). Geschlecht regieren. Zum Verhältnis von Staat, Subjekt und heteronormativer Hegemonie (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 46). Frankfurt am Main: Campus.


Ludwig, Gundula (2014). Staatstheoretische Perspektiven auf die rassisierende Grammatik des westlichen Sexualitätsdispositivs. Kontinuitäten und Brüche. In Barbara Grubner & Veronika Ott (Hrsg.), Sexualität und Geschlecht. Feministische Annäherungen an ein unbehagliches Verhältnis (Reihe Geschlecht zwischen Vergangenheit und Zukunft des Zentrums für Gender Studies und Feministische Zukunftsforschung der Philipps-Universität Marburg, Bd. 5, S. 87–104). Sulzbach/Taunus: Helmer.


Ludwig, Gundula (2015). Geschlecht, Macht, Staat. Feministische staatstheoretische Interventionen (Politik und Geschlecht – kompakt, Bd. 2). Opladen: Budrich.


Ludwig, Gundula; Sauer, Birgit & Wöhl, Stefanie (Hrsg.) (2009). Staat und Geschlecht. Grundlagen und aktuelle Herausforderungen feministischer Staatstheorie (Staatsverständnisse, Band 28). Baden-Baden: Nomos.


MacKinnon, Catharine (1983). Feminism, Marxism, Method, and the the State: Toward Feminist Jurisprudence. Signs: Journal of Women in Culture and Society, 8 (4), S. 635–658.


McIntosh, Mary (1978). The State and the Oppression of Women. In Annette Kuhn & AnnMarie Wolpe (Hrsg.), Feminism and Materialism. Women and Modes of Production (S. 254–289). London: Routledge & Kegan Paul.


Mesquita, Sushila (2012). Recht und Heteronormativität im Wandel. In Helga Haberler, Katharina Hajek, Gundula Ludwig & Sara Paloni (Hrsg.), Que[e]r zum Staat. Heteronormativitätskritische Perspektiven auf Staat, Macht und Gesellschaft (S. 42–60). Berlin: Querverlag.


Paloni, Sara (2012). Normative Gewalt und Staat. In Helga Haberler, Katharina Hajek, Gundula Ludwig & Sara Paloni (Hrsg.), Que[e]r zum Staat. Heteronormativitätskritische Perspektiven auf Staat, Macht und Gesellschaft (S. 137–153). Berlin: Querverlag.


Pateman, Carole (1988). The Sexual Contract. Cambridge: Polity Press.


Pfau-Effinger, Birgit (2000). Kultur und Frauenerwerbstätigkeit in Europa. Theorie und Empirie des internationalen Vergleichs. Opladen: Leske + Budrich.


Pringle, Rosemary & Watson, Sophie (1992). "Women`s Interest" and the Poststructural State. In Michèle Barrett & Anne Phillips (Hrsg.), Destabilizing Theory. Contemporary Feminist Debates (S. 53–73). Stanford: Stanford University Press.


Raab, Heike (2011). Sexuelle Politiken. Die Diskurse zum Lebenspartnerschaftsgesetz (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 45). Frankfurt am Main: Campus.


Rai, Shirin M. & Lievesley, Geraldine (Hrsg.) (1996). Women and the State. International Perspectives (Gender, Change and Society, Bd. 3). London: Taylor & Francis.


Roß, Bettina (Hrsg.) (2004). Migration, Geschlecht und Staatsbürgerschaft. Perspektiven für eine anti-rassistische und feministische Politik und Politikwissenschaft (Politik und Geschlecht, Bd. 16). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.


Rumpf, Mechthild (1995). Staatsgewalt, Nationalismus und Krieg. Ihre Bedeutung für das Geschlechterverhältnis. In Eva Kreisky & Birgit Sauer (Hrsg.), Feministische Standpunkte in der Politikwissenschaft. Eine Einführung (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 4, S. 233–254). Frankfurt am Main: Campus.


Sauer, Birgit (2001). Die Asche des Souveräns. Staat und Demokratie in der Geschlechterdebatte (Politik der Geschlechterverhältnisse, Bd. 16). Frankfurt am Main: Campus.


Sauer, Birgit (2008). Neoliberale Transformation von Staatlichkeit und Geschlechtergewalt. In Nikolaus Dimmel & Josef Schmee (Hrsg.), Die Gewalt des neoliberalen Staates. Vom fordistischen Wohlfahrtsstaat zum repressiven Überwachungsstaat (S. 91–112). Wien: Facultas.


Sauer, Birgit (2009). Gleichstellungspolitik und neoliberaler Staatsumbau. Chancen und Restriktionen. In Erna Appelt (Hrsg.), Gleichstellungspolitik in Österreich. Eine kritische Bilanz (Demokratie im 21. Jahrhundert, Bd. 5, S. 43–56). Innsbruck: Studienverlag.


Sauer, Birgit (2012). Intersektionalität und Staat. Ein staats- und hegemonietheoretischer Zugang zu Intersektionalität. Verfügbar unter www.portal-intersektionalität.de


Sauer, Birgit & Wöhl, Stefanie (2008). Governing Intersectionality. Ein kritischer Ansatz zur Analyse von Diversitätspolitik. In Cornelia Klinger & Gudrun-Axeli Knapp (Hrsg.), Über-Kreuzungen. Fremdheit, Ungleichheit, Differenz (Forum Frauen- und Geschlechterforschung, Bd. 23, S. 249–273). Münster: Westfälisches Dampfboot.


Schultz, Susanne (2006). Hegemonie — Gouvernementalität — Biomacht. Reproduktive Risiken und die Transformation internationaler Bevölkerungspolitik. Münster: Westfälisches Dampfboot.


Werlhof, Claudia von (1985). Zum Verhältnis von „Staat“ und „Kapital“ und „Patriarchat“. Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, 13, S. 63–78.


Werlhof, Claudia von (1990). Mit Frauen ist kein Staat zu machen. Thesen zur politologischen Frauenforschung. Eine Kritische Bilanz. Widerspruch, 19, S. 105–115.


Wilde, Gabriele (1997). Staatsbürgerschaftsstatus und die Privatheit der Frauen. Zum partizipatorischen Demokratiemodell von Carole Pateman. In Brigitte Kerchner & Gabriele Wilde (Hrsg.), Staat und Privatheit. Aktuelle Studien zu einem schwierigen Verhältnis (S. 69–106). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.


Wilde, Gabriele (2001). Geschlechterkonstruktionen. Individuum, Recht und politische Autonomie in Theorien zum Rechtsstaat. In Eva Kreisky, Sabine Lang & Birgit Sauer (Hrsg.), EU. Geschlecht. Staat (S. 105–120). Wien: WUV Universitätsverlag.


Wöhl, Stefanie (2007). Mainstreaming Gender? Widersprüche europäischer und nationalstaatlicher Geschlechterpolitik. Königstein/Taunus: Helmer.


Zitationsvorschlag:

Ludwig, Gundula (2017). Feministische Staatstheorie. In Gender Glossar / Gender Glossary (10 Absätze). Verfügbar unter http://gender-glossar.de


Persistente URN:

urn:nbn:de:bsz:15-qucosa-220680 (Langzeitarchiv-PDF auf Qucosa-Server)

Gundula Ludwig

Gundula Ludwig promovierte 2010 am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien mit der Arbeit „Geschlecht regieren. Staatstheoretische Überlegungen zum Verhältnis von modernem Staat und vergeschlechtlichter Subjektkonstitution“. Sie arbeitete als Universitätsassistentin am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien, als Visiting Scholar am Department of Political Science der University of California in Berkeley, als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung der Universität Marburg, als Fulbright Visiting Professor am Department of Gender, Women and Sexuality Studies der University of Minnesota und als Vertretungsprofessorin für den Bereich Diversity Politics am Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin. Gegenwärtig ist sie Stipendiatin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (Apart) am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien und Gastwissenschaftlerin am Institut für Geschichte der Medizin und Ethik der Medizin an der Charité Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Politische Theorie, v. a. Staats-, Macht- und Demokratietheorien aus queer-feministischer Perspektive.



Zurück zu allen Beiträgen

Tags:

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bell hooks

Dieser Glossareintrag bietet einen Überblick über das Leben und Werk von bell hooks (25. September 1952 – 15. Dezember 2021), dem Pseudonym von Gloria Jean Watkins. hooks war eine US-nordamerikanisch

 
 
 
Selbstbestimmung

Selbstbestimmung bedeutet, frei über das eigene Leben und Handeln zu entscheiden, und ist ein zentraler, aber umstrittener Begriff.

 
 
 
Leichte Sprache

„Leichte Sprache“ schafft Barrierefreiheit durch verständliche Kommunikation und fördert Inklusion für diverse Zielgruppen.

 
 
 

Kommentare


bottom of page