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FAQ

Wer kann die Einreichungen vornehmen?

Grundsätzlich kann jede Person oder Personengruppe Texte für das Gender Glossar einreichen. Die eingereichten Texte müssen den Richtlinien des Gender Glossars entsprechen.

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Welche Themen und Lemmata können eingereicht werden?

Bitte beachten Sie unseren aktuellen Call for Papers. Setzen Sie sich im Vorfeld einer Einreichung mit der Redaktion in Verbindung, sodass offene Fragen (bspw. hinsichtlich der Schwerpunktsetzung oder Betitelung) geklärt werden können. Im Gender Glossar werden ausschließlich Originalbeiträge veröffentlicht, d. h. Beiträge, die nicht bereits an anderen Orten erschienen oder eingereicht worden sind. Berücksichtigen Sie ebenso unsere Lizenzbedingungen.

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Welche Kriterien muss der Glossar-Artikel erfüllen?

Einreichungen sollen sich mit einem Thema befassen, das in einer Beziehung zu den Gender Studies und Diversityforschung steht. Es werden Aspekte des Themas in systematisch gegliederten und voneinander getrennten Absätzen dargestellt. Eingereichte Texte müssen die Autor:innenrichtlinien erfüllen und dem Format eines Glossars entsprechen.

Das Glossarformat erfordert – im Gegensatz zu vielen anderen Fachzeitschriften – eine besondere formale Gestalt der Beiträge. Da es sich um ein lexikographisches Genre handelt,

  • müssen Begriffserklärungen und -abgrenzungen sowie etymologische Herleitungen in explizierender und definierender Form selbstverständlicher Bestandteil sein;

  • müssen komplexe Sachverhalte, Phänomene, Ereignisse, Personen etc. differenziert und stringent in ihren verschiedenen Perspektiven sachlich dargelegt werden;

  • sollen definitorische, vergleichende, phänomenologische, historische etc. Erörterungen (transdisziplinäre) Verweise auf aktuelle wissenschaftliche Diskussionen und Forschungsergebnisse enthalten;

  • muss jeder Absatz ein eigenes, in sich geschlossen dargestelltes Thema verhandeln, d. h. (argumentative) Rückbezüge, Zusammenfassungen und explizit eigene Positionierungen sind im Glossarformat unüblich und zu vermeiden.

 

Welchen Umfang soll eine Einreichung haben?

Der Umfang eines Beitrags sollte 9.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, exkl. Literaturverzeichnis) nicht überschreiten.

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Welche Form muss mein Artikel haben?

Ihr Text muss in einem der gängigen Textverarbeitungsprogramme verfasst sein

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Wird ein Abstract benötigt?

Benötigt wird eine Zusammenfassung (etwa 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen). Sie wird von der Redaktion so angepasst, dass sie auch ohne vertiefte akademische Bildung verständlich ist (siehe kurz:erklärt).

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Was ist zusätzlich zum Artikel einzureichen?

Wir benötigen Ihre Kurzvita mit Angaben zur Person: Vorname, Name, Titel, Geburtsjahr (optional), aktuelle Dienststelle, Arbeitsschwerpunkte/Forschungsinteressen (die drei wichtigsten), Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und/oder Link zu einer Website) sowie ein Portraitfoto (optional, aber erwünscht; mit einer Auflösung von mind. 300 ppi) und 5 Stichwörter. 

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Wo kann ich Artikel einreichen?

Einreichungen nehmen wir ausschließlich elektronisch via E-Mail an redaktion@gender-glossar.de entgegen.

 

Was passiert nach der Einreichung?

Ihr Beitrag wird an zwei Gutachter:innen weitergeleitet. Diese prüfen den Artikel und informieren Sie ggf. zu Änderungsvorschlägen. Es erfolgt Ihre Überarbeitung. Sie senden den überarbeiteten Artikel an die Redaktion. Die Redaktion entscheidet über die Veröffentlichung.

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Wo wird der Artikel veröffentlicht?

Ihr Beitrag wird auf den Seiten des Glossars unter http://gender-glossar.de/glossar eindeutig versioniert und veröffentlicht. In der Signatur des Artikels wird über einen sogenannten Uniform Resource Name (URN, ähnlich einer DOI; eindeutiger und stabiler Identifikationslink) auch auf die Langzeitarchivierungsversion im PDF-Format auf dem Server der Universitätsbibliothek Leipzig verwiesen (http://ul.qucosa.de/). Über die URN als persistentem und stabilem Link ist Ihr Beitrag dauerhaft im Internet verfügbar.

Zusätzlich zu diesen beiden Veröffentlichungen wird die Universitätsbibliothek Leipzig einen Datenbankeintrag erstellen, der Ihren Artikel als Veröffentlichung in einem Open Access Journal in den Suchkatalogen des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes (SWB) verfügbar macht. Eintragungen in der Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek (http://www.dnb.de), im Directory of Open Access Journals (https://doaj.org/) sowie im Repositorium GenderOpen (http://www.genderopen.de/) werden zukünftig folgen.

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Werden Einreichungsgebühren (article submission charges) oder Veröffentlichungsgebühren (article processing charges) erhoben?

Wir erheben weder Einreichungsgebühren (article submission charges) noch Veröffentlichungsgebühren (article processing charges). Die redaktionelle Betreuung, die Begutachtung durch Expert:innen sowie die Veröffentlichung selbst sind für Autor:innen kostenfrei.

Als Open Access Journal verfolgen wir den „goldenen Weg“ der Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Textes.

 

Welche Lizenzbedingungen gibt es und ist das Gender Glossar eine Open-Access-Zeitschrift?

Als Online-Glossar unterstützen wir den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen (Open Access). Alle Beiträge im Gender Glossar werden unter der Creative Commons Public License CC BY ND 3.0 veröffentlicht. Auf dieser Basis dürfen Beiträge in jedem Format und Medium unter Angabe des Autor:innennamens vervielfältigt, weiterverarbeitet, jedoch nicht verändert werden. Mit der Einreichung eines Manuskripts an das Gender Glossar stimmen Autor:innen der Publikation unter dieser Lizenz zu. Ihr Beitrag ist durch das Urheberrecht und/oder andere Gesetze geschützt.

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